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Regierungsbildung

SPD-Mitglieder sagen Ja zum Koalitionsvertrag

Über 358.000 Mitglieder waren aufgerufen, über den ausgehandelten Koalitionsvertrag mit der Union abzustimmen. Mit 84,6 % Ja-Stimmen haben die SPD-Mitglieder uns einen klaren Auftrag gegeben, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Es gab 15,4 % Nein-Stimmen.

Wir sagen Danke! Danke für dieses starke Votum und danke für die Beteiligung von 56 %. Das ist ein beeindruckendes Zeichen des Zusammenhalts. Das Vertrauen unserer Mitglieder trägt uns.

Jetzt legen wir los: mit einem klaren Ziel und einem starken Team – für ein gerechtes, starkes und soziales Deutschland. Und für Dich.

Was wir im Koalitionsvertrag erreicht haben

Im neuen Koalitionsvertrag haben wir starke sozialdemokratische Schwerpunkte verankert:

  • Investitionen wie nie zuvor: 500 Milliarden Euro für Schulen, Kitas, Klimaschutz, Wohnungsbau und sichere Jobs.
  • Wirtschaft und Arbeitsplätze stärken: Ein kraftvolles Paket für neues Wachstum und sichere Beschäftigung.
  • Gerechte Renten: Sicherung des Rentenniveaus.
  • Faire Löhne: Der Mindestlohn steigt auf 15 Euro.
  • Familienförderung: Mehr Entlastung und gezielte Unterstützung für Familien.
  • Chancengerechtigkeit: Deutlicher Ausbau für bessere Bildung und mehr Startchancen.
  • Bezahlbares Wohnen: Die Mietpreisbremse bleibt.
  • Klimafreundliche Mobilität: Das Deutschlandticket wird verlängert.

Wir sind überzeugt: Wenn das Leben der Menschen einfacher wird, wächst auch das Vertrauen in unsere Demokratie.

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Bitte nutze dafür die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: SPD-Parteivorstand
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE74 1009 0000 8848 8400 00
BIC: BEVODEBBXXX

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Steuerliche Hinweise

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).

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